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ErfahrungsberichtAktualisiert: 16. September 2026 4 Min. Lesezeit

MEXC 2026: keine MiCA-Zulassung und Aufsichtswarnung – Status für Nutzer aus Deutschland

MEXC steht nicht im ESMA-Register und trägt eine Warnung der niederländischen AFM. Was das seit dem 1. Juli 2026 für Nutzer in Deutschland heißt, wie Sie Guthaben sichern und welche zugelassenen Alternativen es gibt.

Philipp Zurawski
Philipp ZurawskiGründer & Chefredakteur

Krypto-Investor seit 05. April 2017

Zuletzt aktualisiert: 16. September 2026

Status in Kürze · Stand 16. September 2026

  • Status: MEXC hat keine MiCA-Zulassung. Die niederländische Aufsicht AFM hat MEXC Global am 16.09.2025 öffentlich als Anbieter gelistet, der Krypto-Dienste ohne die erforderliche Zulassung erbringt (Verstoß gegen Art. 59 MiCAR); die Warnung steht auf der ESMA-Warnliste.
  • Für Sie: Seit dem 1. Juli 2026 darf MEXC Kunden im EWR nicht mehr aktiv bedienen. Keine MiCA-Schutzregeln für Einlagen.
  • Unsere Einordnung: Keine Empfehlung, Partnerlinks entfernt. MEXC ist der einzige Anbieter in diesem Bericht mit einer ausdrücklichen Aufsichtswarnung.
  • Alternativen: Kraken, Bitpanda, Crypto.com – siehe unten.

Ist MEXC in Deutschland noch nutzbar?

MEXC (früher MXC) ist eine 2018 gegründete Börse ohne Sitz in der EU, die mit sehr niedrigen Gebühren und einem riesigen Angebot an kleinen Coins wirbt. Für Anleger aus Deutschland zählt 2026 aber etwas anderes: MEXC steht nicht im ESMA-Register, und die niederländische Finanzaufsicht AFM hat MEXC Global am 16. September 2025 ausdrücklich als Anbieter gelistet, der Krypto-Dienste in der EU ohne die erforderliche MiCA-Zulassung erbringt. Diese Warnung ist in die europäische Warnliste der ESMA übernommen worden. Einen MiCA-Antrag hat MEXC nicht öffentlich gemacht.

Damit ist die Lage eindeutiger als bei Bitget oder KuCoin: kein Antrag, dafür eine Aufsichtswarnung. Seit dem 1. Juli 2026 darf MEXC Kunden im EWR nicht mehr aktiv bedienen. Die niedrigen Gebühren, mit denen MEXC wirbt, ändern daran nichts – sie sind der Preis für fehlende Aufsicht, nicht ein Vorteil.

Was seit dem 1. Juli 2026 gilt

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übergangsfrist der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets) abgelaufen. Krypto-Dienstleistungen für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen seitdem nur noch Anbieter erbringen, die eine Zulassung einer nationalen Aufsicht (in Deutschland: BaFin) besitzen und im Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA stehen. Für Sie als Kunden heißt das: Bei einem Anbieter ohne Registereintrag gelten die MiCA-Schutzregeln – getrennte Verwahrung, Beschwerdeverfahren, Aufsicht über Werbung und Interessenkonflikte – nicht. Die Nutzung ist für Privatpersonen nicht strafbar, aber der Anbieter darf Sie nicht aktiv ansprechen, kann Konten aus dem EWR einschränken, und im Streitfall haben Sie keinen europäischen Aufsichtsansprechpartner. Genau das ist der Grund, warum wir für solche Anbieter keine Empfehlung mehr aussprechen und alle Partnerlinks entfernt haben.

Ich habe noch Guthaben dort – was jetzt?

  • Kleine Coins vorher tauschen: Viele MEXC-Listings gibt es bei zugelassenen Anbietern nicht. Prüfen Sie vor dem Transfer, ob die Zielbörse den Coin und das Netzwerk unterstützt – sonst in einen großen Coin oder Stablecoin tauschen und diesen übertragen.
  • Ruhe bewahren: Ein fehlender Registereintrag bedeutet nicht, dass Guthaben verloren sind. Prüfen Sie zuerst, ob Sie sich noch einloggen und Auszahlungen anstoßen können.
  • Auszahlen statt verkaufen, wenn möglich: Übertragen Sie Coins auf eine eigene Wallet (Hardware-Wallet) oder direkt zu einem zugelassenen Anbieter. Erst dort verkaufen – so vermeiden Sie einen Zwangsverkauf zu schlechten Kursen.
  • Netzwerk und Adresse doppelt prüfen: Kleiner Testbetrag zuerst, dann der Rest. Auszahlungslimits und Gebühren stehen beim Anbieter im Auszahlungsdialog.
  • Belege sichern: Exportieren Sie die Transaktionshistorie, solange das Konto erreichbar ist – Sie brauchen sie für die Steuererklärung und im Streitfall.
  • Konto nicht vorschnell löschen: Erst wenn alle Guthaben – auch Staking-, Earn- oder Futures-Positionen – aufgelöst und ausgezahlt sind.

Warum wir MEXC nicht mehr empfehlen

Unser Bericht von 2023 stellte MEXC als gebührengünstige Börse mit großem Angebot vor. Ich habe MEXC nie mit eigenem Geld über längere Zeit genutzt, und 2026 ist der Fall klar: Ein Anbieter, den eine EU-Aufsicht namentlich als nicht zugelassen listet, gehört nicht in eine Empfehlung für Anleger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Zugelassene Alternativen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Wer bei MEXC vor allem niedrige Gebühren gesucht hat, findet bei Kraken Pro ab 0,40 % Maker ein Orderbuch unter EU-Aufsicht; Bitpanda und Crypto.com sind die einfacheren Apps mit Zulassung.

  • Kraken – MiCA-Zulassung der irischen Zentralbank (25.06.2025), Orderbuch mit über 600 Paaren, Kraken Pro ab 0,40 % Maker
  • Bitpanda – MiCA-Zulassungen von BaFin und FMA, 650+ Coins, Staking, 0,99 % auf Bitcoin
  • Crypto.com – MiCA-Zulassung (MFSA), 0,8 % Gebühr, Visa-Karte mit Cashback – nutze ich selbst täglich

Alle Anbieter mit Zulassung, geprüften Gebühren und Einzahlungswegen stehen im Krypto-Börsen-Vergleich; der Vergleichsrechner dort filtert nach Anwendungsfall und Einzahlungsweg.

Häufige Fragen

MEXC hat keine MiCA-Zulassung und steht nicht im ESMA-Register. Die niederländische AFM hat MEXC Global am 16.09.2025 als Anbieter ohne die erforderliche Zulassung gelistet. Seit dem 1. Juli 2026 darf MEXC Kunden im EWR nicht mehr aktiv bedienen.

Ist MEXC seriös?

MEXC ist seit 2018 aktiv und kein Betrug im engeren Sinn – aber ein Anbieter mit ausdrücklicher Aufsichtswarnung in der EU. Für Anleger aus Deutschland empfehlen wir MEXC nicht.

Was passiert mit meinem Guthaben bei MEXC?

Ein fehlender Registereintrag friert Guthaben nicht ein. Zahlen Sie Coins auf eine eigene Wallet oder zu einem zugelassenen Anbieter aus, tauschen Sie exotische Coins vorher in große Coins oder Stablecoins.

Quellen und Prüfdatum

Hinweis: Diese Seite enthält keine Partnerlinks zu dem beschriebenen Anbieter. Links zu Alternativen führen auf unsere Erfahrungsberichte, in denen Affiliate-Links gekennzeichnet sind. Risikohinweis: Kryptowährungen sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich. Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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Philipp Zurawski, Gründer von krypto-trading.com

Philipp Zurawski

Gründer & Chefredakteur krypto-trading.com

Im Markt aktiv seit 05. April 2017

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Nachdem ich am 05. April 2017 meine ersten Ether gekauft habe, begleite ich den Krypto-Sektor täglich durch Bullen- und Bärenmärkte. Auf krypto-trading.com teste ich Börsen, Broker und Wallets persönlich mit eigenem Kapital: Gebühren, Einzahlungswege, Auszahlungen und Regulierung – keine gesponserten Gefälligkeitsurteile.

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