Bedeutung für private Trader
Von den eben angesprochenen Problematiken der Klassifizierung von Kryptowährungen sind vornehmlich gewerbliche Händler betroffen. Konkret auf die steuerlichen Aspekte des gewerblichen An- und Verkaufs einzugehen, würde an dieser Stelle zu weit gehen.
Für Privatpersonen gestaltet sich der Sachverhalt jedoch wesentlich einfacher. Grundsätzlich bedarf es keiner gesonderten Erlaubnis für private Anleger. Mithin steht es jedermann frei Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen. Kryptowährungen wurden bereits vor geraumer Zeit als legal eingestuft und demnach befindet man sich im grünen Bereich.
Haltefrist Beachten
Bei dem Handel mit Kryptowährungen gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, die vor allem steuerlicher Natur sind. Grundsätzlich unterliegen Kryptowährungen denselben steuerlichen Auflagen wie andere Devisen. Hierbei kommt es vor allem auf den Zeitpunkt an, zu dem Kryptowährungen ge- und verkauft wurden.
Wenn man Kryptowährungen über ein Jahr in seinem Wallet hält, erfüllt dadurch die Voraussetzungen der Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Damit geht die Steuerfreiheit für Kryptowährungen einher.
Sollte man jedoch die Haltefrist von einem Jahr unterschreiten und in dieser Zeit beispielsweise Ethereum für Monero traden und damit Gewinne erzielen, muss dieser versteuert werden. Auf diesen Gewinn fällt der persönliche Einkommensteuersatz an. Dieser liegt in Deutschland bei 14% bis 42%.
Sollte der Gewinn 599€ im Jahr dabei nicht überschreiten, bleibt er steuerfrei. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gemäß §23 EStG steuerfrei.