Krypto-Steuern in Deutschland 2026: Haltefrist, Freigrenzen, Staking, Tausch – und was seit DAC8 gemeldet wird
Krypto-Investor seit 05. April 2017
Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026
Das Wichtigste in Kürze · Stand 16.09.2026
- Die eine Regel: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Innerhalb des Jahres sind Gewinne steuerpflichtig, sobald sie im Jahr 1.000 Euro übersteigen (Freigrenze, nicht Freibetrag).
- Verkauf ist mehr als Verkauf: Auch Tausch Coin gegen Coin, Kartenzahlung mit Krypto und Gold- oder Warenkauf mit Bitcoin sind Veräußerungen zum Euro-Wert des Zeitpunkts.
- Staking, Lending, Airdrops: sonstige Einkünfte bei Zufluss, Freigrenze 256 Euro im Jahr; die erhaltenen Coins starten mit neuer Haltefrist.
- Seit 2026 melden die Anbieter: Zugelassene Krypto-Dienstleister übermitteln Transaktionsdaten an die Steuerbehörden (DAC8). Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 regelt, was Sie selbst dokumentieren müssen.
- Selbst rechnen: Haltefrist, Freigrenze und Steuer für einen Verkauf prüft der Krypto-Steuer-Rechner in einer Minute.
Grundlage: Kryptowährungen sind „andere Wirtschaftsgüter“
Für die Einkommensteuer sind Bitcoin und andere Kryptowerte weder Geld noch Wertpapiere, sondern andere Wirtschaftsgüter. Daraus folgt alles Weitere: Gewinne aus dem Verkauf im Privatvermögen sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG – wie beim Verkauf von Gold oder einem Oldtimer –, nicht Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer. Der Bundesfinanzhof hat das 2023 bestätigt, das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten zuletzt im Schreiben vom 6. März 2025 festgelegt. Zwei Konsequenzen sind für Anleger entscheidend: die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, und der persönliche Steuersatz (bis 45 Prozent plus Soli) auf steuerpflichtige Gewinne – nicht die 25 Prozent Abgeltungsteuer.
Was ein steuerpflichtiger Vorgang ist
| Vorgang | Steuerlich | Was zählt |
|---|---|---|
| Kauf mit Euro | keine Steuer, Haltefrist beginnt | Datum, Betrag, Kurs, Gebühren dokumentieren |
| Verkauf gegen Euro | privates Veräußerungsgeschäft (§ 23) | steuerfrei nach 1 Jahr; sonst Gewinn = Erlös − Anschaffungskosten − Gebühren |
| Tausch Coin gegen Coin | Verkauf des hingegebenen Coins | Euro-Wert im Tauschzeitpunkt; neue Haltefrist für den erhaltenen Coin |
| Bezahlen mit Krypto (Karte, Gold, Waren) | Verkauf | wie Verkauf gegen Euro |
| Transfer zwischen eigenen Wallets | keine Veräußerung | Nachweis, dass beide Wallets Ihnen gehören |
| Staking-, Lending-Erträge, Airdrops mit Gegenleistung | sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3) | Wert bei Zufluss; Freigrenze 256 €/Jahr; neue Haltefrist |
| Verlust beim Verkauf | Verlust aus § 23 | verrechenbar mit § 23-Gewinnen, vor- und rücktragbar |
Freigrenze, Haltefrist, FIFO – die Details
- Freigrenze 1.000 Euro: Übersteigen alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen 1.000 Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro.
- Haltefrist ein Jahr: gerechnet vom Kauf- bis zum Verkaufstag. Die frühere Diskussion, ob Staking die Frist auf zehn Jahre verlängert, ist erledigt: Sie bleibt bei einem Jahr.
- FIFO je Wallet: Bei mehreren Käufen gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft, walletbezogen. Wer geschickt zwischen Wallets trennt, kann alte (steuerfreie) und junge Bestände auseinanderhalten – das muss dokumentiert sein.
- Steuersatz: der persönliche Einkommensteuersatz; Gewinne werden dem übrigen Einkommen zugeschlagen.
- Gewerblich? Wer nur eigenes Geld anlegt, handelt privat – auch bei vielen Trades. Mining und Betrieb von Validatoren können gewerblich sein.
Was das BMF-Schreiben 2025 von Ihnen verlangt
Das Schreiben vom 6. März 2025 ersetzt die Fassung von 2022 und enthält erstmals Vorgaben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten: Anleger müssen Transaktionen so dokumentieren, dass das Finanzamt sie nachvollziehen kann – Wallet-Adressen, Zeitpunkte, Kurse in Euro, Gebühren, Zuordnung von Transfers. Steuerreports von Anbietern und Tools wie CoinTracking werden ausdrücklich als geeignete Grundlage genannt, wenn sie vollständig sind. Wer Coins auf der eigenen Wallet hält, muss selbst dafür sorgen, dass Käufe und Bewegungen belegbar bleiben – exportieren Sie Historien, bevor ein Anbieter sie löscht oder den Markt verlässt. Welche Wallets es gibt und wie Sie sie einrichten: Krypto-Wallet-Vergleich.
Seit 2026: Anbieter melden an das Finanzamt
Mit der EU-Richtlinie DAC8, in Deutschland umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, sind zugelassene Krypto-Dienstleister seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden; die Daten werden EU-weit ausgetauscht. Praktisch heißt das: Was Sie bei Bitpanda, Kraken, Coinbase oder Trade Republic handeln, wird dem Finanzamt bekannt. Das ist kein Grund zur Sorge für alle, die korrekt erklären – aber das Ende der Annahme, Krypto-Gewinne blieben unbemerkt. Anbieter ohne EU-Zulassung melden nicht; wer dort handelt, hat deshalb nicht weniger Pflichten, sondern weniger Belege.
Vorsicht bei Post vom „Finanzamt“: Seit die Meldungen laufen, kursieren gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER, die eine Nachzahlung melden und zur Zahlung über ein angebliches Portal auffordern – zwei davon haben wir im September und Oktober 2026 selbst bekommen und mit Screenshot zerlegt. Die zweite sprach uns mit vollem Namen an und warf uns vor, „Ihre privaten Kryptowährungsbestände“ nicht deklariert zu haben – eine Pflicht, die es gar nicht gibt: Bestände sind weder steuer- noch angabepflichtig, erklärt werden Veräußerungsgewinne und Erträge. Echte ELSTER-Benachrichtigungen nennen nie Beträge, sondern nur, dass im Postfach etwas bereitliegt; ein „ELSTER-Zahlungsportal“ gibt es nicht. Nachzahlungen laufen per Überweisung an die Finanzkasse. Prüfen Sie solche Mails immer über die selbst getippte Adresse elster.de.
So gehen Sie praktisch vor
- Jedes Quartal Historien exportieren – bei jedem Anbieter, für jede Wallet.
- Ein Tool oder eine Tabelle führen, die Transfers zwischen eigenen Wallets als Umbuchung erkennt und nach FIFO rechnet.
- Vor jedem Verkauf die Haltefrist prüfen: Ein Verkauf am Tag 364 kostet Steuern, am Tag 366 nicht – Ablauf, Gebühren und Auszahlung je Anbieter im Ratgeber Bitcoin verkaufen.
- Erträge getrennt erfassen: Staking und Lending als sonstige Einkünfte mit Zuflussdatum und Kurs.
- Verlustjahre erklären – sonst verfällt die Verrechnung.
- Bei mehr als ein paar Trades im Jahr einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung einschalten. Diese Seite erklärt die Regeln; sie ersetzt keine Beratung.
Alles oben gilt für Deutschland. In Österreich werden Krypto-Gewinne seit 2022 pauschal mit 27,5 Prozent besteuert – ohne Haltefrist, dafür mit KESt-Abzug bei inländischen Anbietern: Bitcoin kaufen in Österreich.
Häufige Fragen
Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG). Innerhalb des Jahres sind Gewinne steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro übersteigen – dann ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Wie werden Staking- und Lending-Erträge besteuert?
Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Wert bei Zufluss, mit einer Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Die spätere Veräußerung der erhaltenen Coins ist ein eigenes privates Veräußerungsgeschäft mit neuer Haltefrist. Alle Details mit Randnummern des BMF-Schreibens und Rechenbeispiel im Beitrag Staking und Steuern.
Ist der Tausch Bitcoin gegen Ethereum steuerpflichtig?
Ja. Jeder Tausch Coin gegen Coin ist ein Verkauf des hingegebenen Coins zum Euro-Wert im Zeitpunkt des Tauschs – ebenso jede Kartenzahlung mit Krypto und jeder Kauf von Gold oder Waren.
Welche Methode gilt bei mehreren Käufen?
FIFO je Wallet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Das BMF lässt eine walletbezogene Betrachtung zu; Transfers zwischen eigenen Wallets sind keine Veräußerung.
Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben, wenn nichts verkauft wurde?
Bloßes Halten ist nicht steuerpflichtig und nicht angabepflichtig. Angeben müssen Sie Veräußerungsgewinne und Erträge – und seit 2026 melden zugelassene Anbieter Ihre Transaktionen ohnehin an die Steuerbehörden (DAC8).
Was passiert mit Verlusten?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften werden mit Gewinnen derselben Art verrechnet – auch mit anderen Jahren (Rück- und Vortrag), nicht aber mit Lohn oder Kapitalerträgen. Deshalb lohnt es sich, auch Verlustjahre zu erklären.
Quellen und Prüfdatum
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025 „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ (IV C 1 - S 2256/00042/064/043), ersetzt das Schreiben vom 10.05.2022
- BFH, Urteil vom 14.02.2023 (IX R 3/22): Kryptowerte als andere Wirtschaftsgüter i. S. d. § 23 EStG
- § 23 Abs. 3 EStG: Freigrenze 1.000 € (ab VZ 2024); § 22 Nr. 3 EStG: Freigrenze 256 €
- DAC8: Richtlinie (EU) 2023/2226, Meldepflicht ab 01.01.2026; Umsetzung Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Hinweis: Diese Seite enthält keine Partnerlinks und ist keine Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater. Risikohinweis: Kryptowährungen sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich. Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.


